Bauherr Furtbachkrankenhaus, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Leistung Untersuchung des denkmalgeschützen Kesselhauses der Furtbachklinik
Ausführung 2013
Erhalt des denkmalgeschützten Kesselhauses und die Integration in den Neubau als Option zu einem Abriss. Das Kesselhaus auf dem Gelände des heutigen Furtbachhauses ist Teil des denkmalgeschützten Gesamtensembles. Das Gebäude ist in Besitz der Stadt Stuttgart. Es war bisher von Seiten der Bauherrschaft angedacht, das Kesselhaus abzubrechen und freizumachen für dringend benötigte Räume (Erweiterung des Speiseraums, Parkierung etc.) Das Kesselhaus ist baulich in schlechtem Zustand. Das Dach ist in Teilen undicht und müsste dringend saniert werden. Die Stadt als Eigentümerin ist hierzu verpflichtet. Die zusätzlichen Raumanforderungen des Krankenhauses stehen im Gegensatz zu der gesetzlichen Erhaltungspflicht des Denkmalschutzes. Es ist gut möglich, dass die Denkmalschutzbehörde einen Abriss des Kesselhauses nicht genehmigen wird. Zu den ohnehin schwierigen baurechtlichen Rahmenbedingungen zur Realisierung des Neubauprojektes, käme ein Abrissantrag des Denkmals erschwerend hinzu. Dies ist der Grund, weshalb die Architekten als Rückfallebene eine Lösung angedacht haben, die das Kesselhaus respektvoll in den Neubau integrieren soll.
Bei einer Ortsbesichtigung am 13. September 2013 wurde das Gebäudeinnere fotografisch dokumentiert und trotz des maroden Zustands, durchaus hohe räumliche und ästhetische Qualitäten des Innenraumes festgestellt. Es wurde eine optionale Planungsidee entwickelt, nämlich das Kesselhaus zu erhalten, zu überbauen und wetterfest dauerhaft einzuhausen. Damit wäre dem Denkmalschutz weitgehend Rechnung getragen. Eine hofseitige Verglasung soll das Kesselhaus zur Hofseite weiterhin erlebbar machen. Auf der Verglasung ist mit Folie eine Ausstellung mit Texten und Fotos vom Gebäudeinneren aufgebracht. In Kombination mit dem Neubau wird das alte Kesselhaus deutlich aufgewertet. Es entsteht der Eindruck eines „wertvollen Ausstellungsstücks in einer Vitrine“. Das Innere des Kesselhauses sollte so erhalten werden wie es ist, unsaniert inklusive der Patina, jedoch grundgereinigt. Durch eine gezielte Innen- und Außenbeleuchtung könnte das Gebäude zusätzlich „in Szene“ gesetzt werden. Wie kann das Kesselhaus genutzt werden?
Es könnten Führungen stattfinden für Interessierte, ebenso könnten die Räume als Fotolocation genutzt werden. Andere Nutzungen, die eine Nutzungsänderung erforderlich machen, sind eher problematisch. Die angedachte Konstruktion ist ein Betonskelettbau auf Stützen. Im Bereich der Überbauung des Kesselhauses ist der zweigeschossige Gebäudeteil als geschosshohe Trägerkonstruktion in den Außenwänden ausgebildet. Die Spannweite beträgt ca. 19m. Die Mehrkosten durch einen erhöhten Aufwand der Konstruktion müssen mit den Kosten im Falle eines Abbruchs gegengerechnet werden.
Fazit Das Kesselhaus wird in der Kombination mit dem Neubau stark aufgewertet. Der Neubau erhält etwas Besonderes, Unverwechselbares. In diesem Sinne wird für den Ort ein positives Bild erzeugt. Gleichzeitig wird von den Bauherren der respektvolle Umgang mit der Historie dokumentiert. Die Vor- und Nachteile eines Abrisses müssen vor dem Hintergrund der baurechtlichen Realisierbarkeit und der erforderlichen Funktionen des Neubauprojektes abgewogen werden. Aus architektonischer Sicht ist der Erhalt des Kesselhauses in jedem Fall sehr spannend und reizvoll.